Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)

Der KJP ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene. Seit 1950 unterstützt die Bundesregierung (konkret: das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) durch den Kinder- und Jugendplan zahlreiche Möglichkeiten des Jugendaustauschs. Die Begegnungen müssen bestimmten pädagogischen und jugendpolitischen Ansprüchen genügen:

  • Die konkrete Maßnahme wird mit der ausländischen Partnerorganisation abgesprochen und beinhaltet gemeinsame Aktivitäten mit den ausländischen Jugendlichen. Es gilt das Prinzip der Gegenseitigkeit. Das heißt, dass einer Begegnung in einem Land in der Regel auch eine Rückbegegnung im Partnerland folgt.
  • Wichtig ist auch, dass die Teilnehmenden an der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Programms beteiligt sind.

Für eine Bezuschussung müsst ihr folgende Eckdaten beachten:

  • Die Teilnehmenden sind zwischen 8 und 26 Jahren alt. Leitungspersonen dürfen auch über 26 Jahre alt sein.
  • Die Begegnung dauert mindestens fünf und höchstens 30 Tage.
  • Es muss eine Begegnung stattfinden, ihr benötigt also eine ausländische Partnergruppe.
  • Die Anzahl der deutschen und ausländischen Gruppenmitglieder ist ausgeglichen. 

 Diese Kosten könnt ihr vom KJP bezuschussen lassen:

  • im Ausland: Fahrtkosten und Zuschlag für deutsche Teilnehmende (darunter fallen Ausgaben, die in Deutschland für Programmabsprachen, Vorbereitungsmaterial usw. anfallen)
  • in Deutschland: Aufenthaltskosten für deutsche und ausländische Teilnehmende sowie
    Honorare für Sprachmittler/-innen        

Darüber hinaus fördert der Staat den Austausch von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe. Für die Teilnehmenden gelten keine Altersbeschränkungen. Ihr solltet das Programm so gestalten, dass ein unmittelbarer fachlicher Bezug zur Kinder- und Jugendhilfe besteht.

Fördermittel erhaltet ihr auch für sogenannte Kleinaktivitäten. Hierbei handelt es sich um kleine Projekte wie z. B. Publikationen, Ausstellungen, Konzerte und andere Formate, die nicht nach den Festbeträgen und auf der Grundlage einer Teilnehmerzahl abgerechnet werden.

Innerhalb des KJP gibt es Sonderprogramme des Jugendaustauschs, in denen weitere Fördergelder zur Verfügung stehen. Hier handelt es sich um politische Anliegen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, bei denen es den Austausch zwischen Deutschland und bestimmten Ländern intensivieren will. Grundlage für die Förderung im Rahmen der Sonderprogramme sind die KJP-Richtlinien mit ergänzenden Regelungen, die ihr im Jugendhaus Düsseldorf erfragen könnt.

 Nicht gefördert werden können Maßnahmen, die

  • dem schulischen Zweck,
  • dem Hochschulstudium,
  • der Berufsbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit,
  • dem Breiten- und Leistungssport,
  • der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung,
  • der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung,
  • der Erholung oder der Touristik sowie
  • agitatorischen Zielen dienen.

Solltet ihr weitere Fragen zu den geförderten Inhalten haben oder euch unsicher sein, könnt ihr euch an die Förderabteilung im Jugendhaus Düsseldorf oder an das Referat für internationale Jugendarbeit im BDKJ wenden.