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Navigation überspringenAntragstellung beim Jugendhaus Düsseldorf
Internationale Begegnungen kosten oft viel Geld. Um die Beiträge der Teilnehmenden möglichst gering zu halten, könnt ihr über das Jugendhaus Düsseldorf staatliche Zuschüsse für eure Maßnahme beantragen. Wir geben euch hier einen Überblick über die verschiedenen Förderprogramme, die ihr über den Jugendhaus Düsseldorf e.V. beantragen könnt.
Als katholische Träger habt ihr Zugriff auf folgende Förderprogramme:
- Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP): Längerfristige Förderung; Sondermaßnahmen mit den Ländern China, Japan, Griechenland; ConAct ‑ Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch; Tandem ‑ Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch; Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch (DRJA)
Diese Programmarten können gefördert werden:
- Bi- und multilaterale Jugendbegegnungen zwischen Jugendgruppen aus Deutschland und aus dem Ausland
- Workcamps als Veranstaltungsform mit einem gemeinsamen Arbeitsprogramm (z. B. Renovierungen von karitativen und sozialen Einrichtungen oder die Pflege von Park- und Gartenanlagen)
- Internationale Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendhilfe
- Kleinaktivitäten (z. B. Publikationen, Ausstellungen)
- Hospitationen und Praktika
Wichtige Hinweise
Damit ausreichend Gelder für die Maßnahmen beim Zuschussgeber reserviert werden können, müsst ihr eure Maßnahme noch vor Jahresbeginn voranmelden. Eine Vorlage dafür könnt ihr hier herunterladen oder bei der Förderabteilung erfragen. Die Voranmeldung muss bis zum 1. Oktober des Vorjahres eingegangen sein.
Die KJP-Sondermaßnahmen mit den Ländern China, Japan und Griechenland haben eine Sonderstellung. Hierfür müsst ihr den kompletten Antrag bereits im Herbst des Vorjahres einreichen. Den genauen Termin könnt ihr in der Förderabteilung erfragen: Tel. 0211/46 93 148.
Damit eure Begegnung bezuschusst werden kann, ist immer ein Antrag erforderlich. Dieser enthält einen Kosten- und Finanzierungsplan, eine inhaltliche Beschreibung, ein geplantes Programm sowie die Einladung oder Besuchsbestätigung der Partnergruppe. Wichtig: Der Antrag muss immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Eine bereits begonnene Begegnung kann nicht mehr bezuschusst werden.
Für Hilfe könnt ihr euch gerne an den/die zuständige/-n Ansprechpartner/-in in der Förderabteilung wenden.
Sobald euer Antrag geprüft wurde und eure Maßnahme zuschussfähig ist, erhaltet ihr einen Weiterleitungsvertrag mit der voraussichtlichen Fördersumme und den erforderlichen Abrechnungsunterlagen. Die endgültige Fördersumme wird erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises festgesetzt. Die Zuschussbeträge variieren je nach Art der Maßnahme und Zuschussgeber.
Damit ihr zu Beginn eurer Begegnung nicht ohne Geld dasteht, könnt ihr eine erste Rate anfordern. Dazu braucht ihr das Formblatt B2, welches ihr spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme einreichen müsst. Dann könnt ihr uns auch Änderungen und Abweichungen zu eurem ursprünglichen Antrag mitteilen.
Bitte beachtet, dass ihr bei Veröffentlichungen (z. B. Presseerklärungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichten, Ankündigungen, Einladungen) immer auf die Förderung hinweist. Dabei solltet ihr insbesondere das Logo des BMFSFJ abdrucken.
Der Verwendungsnachweis muss vier Wochen nach dem Ende eurer Begegnung im Jugendhaus Düsseldorf vorliegen. Die Anforderungen daran variieren je nach Förderprogramm. Weitere Informationen stehen in den jeweiligen Richtlinien und im Weiterleitungsvertrag.
Ihr solltet euch aber bereits jetzt merken, dass die Teilnehmendenliste eurer Begegnung mit das wichtigste Dokument ist, das ihr einreichen müsst!
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erhaltet ihr eine Endabrechnung und damit eine Information zum endgültigen Zuschussbetrag. Der Restbetrag wird euch ausgezahlt. Geschafft, die Maßnahme ist abgerechnet.