Weitere Fördermöglichkeiten für Maßnahmen des Jugendaustauschs

Neben den Mitteln, die ihr über das Jugendhaus Düsseldorf e. V. beantragt, gibt es noch weitere Zuschussmöglichkeiten für eure Begegnung.

Fördergeber können unter anderem sein:

  • die Europäische Union
  • die Bundesministerien BMZ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und Auswärtiges Amt
  • Stiftungen, wie die Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft und die Stiftung West-Östliche Begegnung
  • Länder und Kommunen

Daneben gibt es weitere (kirchliche) Mittel, die ihr beantragen könnt, z.B. aus dem Katholischen Fonds oder aus dem Förderprogramm Go East von Renovabis, BDKJ und afj.

Sofern es sich nicht um Bundesmittel handelt, ist eine Kofinanzierung mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes möglich. Eine detaillierte Übersicht zu Fördermöglichkeiten für Maßnahmen mit Ländern Ost-, Mittel- und Südosteuropas (die darüber hinaus für viele weitere Länder weltweit relevant sind) mit Förderkriterien und Antragsfristen findet ihr unter den Downloads. Für Unterstützung und Fragen könnt ihr euch an das Referat für internationale Jugendarbeit in der BDKJ-Bundesstelle wenden (siehe Kontakt).